Notfall
bei Ihrem Heimtier
Telefon: 0 35 37 / 20 23 25

Tierärztlicher Notdienst im LK Wittenberg

Eine Übersicht aller angeschlossener Tierärzte im Ringnotdienst des Landkreises finden Sie im aktuellen Wittenberger Amtsblatt / Informationen Veterinärwesen im LK Wittenberg .

Der Notdienst beginnt
täglich im Zeitraum von 18:00 Uhr - 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages,
an Wochenenden im Zeitraum von freitags 18:00 Uhr - 08.00 Uhr des jeweils folgenden montags,
an gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr

Ringnotdienst

Wir sind dem tierärztlichen Ringnotdienst angeschlossen! Unsere Notrufnummer für Kleintierbesitzer: 0 35 37 / 20 23 25

Was bedeutet dies für Sie als Kleintierbesitzer?
Wenn Sie einen NOTFALL haben, müssen Sie sich an den zuständigen Bereitschaftstierarzt wenden.

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall ist, wenn Ihr Tier außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt werden muss, da erhebliche gesundheitliche Schäden oder sogar der Tod des Patienten zu befürchten ist. Ein Notfall sollte Notfällen vorbehalten sein! Eine Notfallbehandlung nimmt viel Zeit in Anspruch. Notfälle schieben wir selbstverständlich ein. Aber auch hier bitten wir um eine kurze telefonische Anmeldung. Sollten also trotz Terminabsprache einmal Wartezeiten für Sie auftreten, denken Sie bitte daran, dass wir in einem vergleichbaren Fall auch Ihr Tier vorrangig behandeln würden.

Im Bereitschaftsdienst ist unsere Notfallpraxis in Jessen nicht 24-h besetzt.
Bitte kontaktieren Sie uns daher unbedingt vorab telefonisch über unsere Notfallnummer: 0 35 37 / 20 23 25

Umfangreiche Untersuchungen, Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!

Bitte beachten Sie auch die Notdienstgebühr seit 14.02.2020:
Die Fassung der GOT enthält einen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.