Mini-Pigs erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit!

Das Halten von Mini-Pigs in häuslicher Gemeinschaft, hat in den letzten Jahren zugenommen. Auch hier sind Haltungsbedingungen, Fütterung und Ernährung, Parasitenbehandlung bis hin zur Impfprophylaxe etc. zu beachten. Ein Mini-Pig ist ein Schwein und unterliegt ebenso der Nutztierhaltungsverordnung. Was Sie als Züchter beachten müssen können Sie in der Nutztierverordnung nachlesen.

Unsere Praxis bietet Ihnen die Behandlung von Minipigs und anderen Hobbyschweinehaltungen an.

Leistungen

  • Beratung und tierärztliche Behandlung (Allgemeinuntersuchung) von Einzeltieren und Herden
  • Notfallversorgung
  • Probenentnahme mit Diagnostik im hauseigenen Labor
  • Prophylaxe und Impfungen
  • Beratung und tierärztliche Behandlung (Allgemeinuntersuchung) von Einzeltieren und Herden
  • Notfallversorgung
  • Probenentnahme mit Diagnostik im hauseigenen Labor
  • Prophylaxe und Impfungen

Entwurmungen

Aller 4 Monate sollten Sie gegen Endo- und Ektoparasiten vorbeugen!
Für all diese Rundwürmer, Bandwürmer, Läuse, Milben, Flöhe oder Zecken gibt es entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem Schweine die im Stroh, auf Erdboden und Wiesen gehalten werden, sollten regelmäßig entwurmt werden.

Impfprogramme

Erkrankungen werden vorwiegend durch Bakterien oder Viren hervorgerufen. Gegen die wichtigsten Krankheiten gibt es Impfstoffe. Geimpft werden kann gegen: Schweinegrippe (Influenza oder Mykoplasmen), Rotlauf, Parvovirose, Circoviren, Leptospiren und Rhinitis (Schnüffelkrankheit). In schweinedichten Regionen kann man speziell gegen PRRS, Actinobacillus-Pleuropneumonie und Leptospirose Impfungen durchführen.

Fleischbeschau
Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Gebührenkalkulation durch den Landkreis Wittenberg

*Auf Grund des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fl/GFlHAG) vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 866) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008, jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, werden die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch den Landkreis Wittenberg kalkuliert und bekannt gegeben.

Wenn Tiere geschlachtet werden sollen, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen diese Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Dies betrifft: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Huftiere, Geflügel, Hasentiere, Farmwild. Diese Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Die der Untersuchungspflicht unterliegenden Tiere sind bei dem/der für den Beschaubezirk zuständigen amtlichen Tierarzt / Tierärztin oder Fleischkontrolleur zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden. Die Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Schlachttermin erfolgen.

Gebühren fallen gem. der Satzung über die „Gebühren für die Schlachttier- und Fleischunter-suchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtungen) sowie bei erlegtem Wild und Gehegewild außerhalb gewerblicher Betriebe" in der jeweils gültigen Fassung an.

Informationen: Homepage Landkreis Wittenberg, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Gebührentabelle

1 als Auslagen (Wegstreckenentschädigung und Sachkosten) wird ein Pauschalbetrag von 5,00 € je Besuch berechnet. Werden gleichzeitig mehrere Tiere geschlachtet erhöht sich der Betrag um jeweils 1,00 € je Tier. Außer bei der Trichinenuntersuchung von Wildschweinen. 2 Zeiten zwischen 18.00 Uhr und 07.00 Uhr, an Sonnabenden nach 15.00 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Fleischbeschaubezirke unserer Praxis

„Elster-Jessen“ Jessen, Leipa, Arnsdorf, Ruhlsdorf, Gorsdorf, Hemsendorf, Gerbisbach, Schöneicho, Gentha, Elster, Listerfehrda

„Annaburg“ Annaburg, Purzien, Bethau, Großnaundorf

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Ihr Team der Tierärztlichen Praxis
am Weinberg

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